Wir haben einen Vertrag über den Ambulanten traumatologisch – orthopädischen Rehablock mit der Tiroler Gebietskrankenkasse.

Das bedeutet, dass Patienten nach gewisser Indikation und einer Verschreibung eines Orthopäden, oder Unfallchirurgen diesen Rehablock konsumieren können, ohne irgendwelche Kosten zu tragen.

Indikationsliste:

  • Polytrauma (Querschnitt, periphere Lähmungen)
  • Wirbelsäulenverletzungen mit subtotaler oder totaler Querschnittslähmung
  • Gelenksnahe Frakturen der großen Röhrenknochen, Trümmerfrakturen des Sprunggelenkes, Fersenbeinfrakturen
  • GelenksimplantateZustand nach Bandscheibenoperation
  • Zustand nach komplexen Wirbelsäulen-Operationen
  • Zustand nach operativ versorgter Achillessehnenruptur
  • Zustand nach operativer Versorgung einer vorderen und hinteren Kreuzbandruptur oder einer ausgedehnten Knorpelfraktur
  • Zustand nach operativer Versorgung einer Schulterluxation iVm Rotatorenmanschettenruptur
  • Zustand nach SLAP – LaesionPatella Luxation mit Knorpeldefekt
  • Meniskustransplantation
  • Autologe Knorpeltransplantation

Behandlungsblock 1 umfasst 12 Sitzungen mit zumindest folgenden Einzelleistungen:

  • Heilgymnastik (mob. PT) mind. 40 min.
  • Unterwassertherapie
  • Lymphdrainage mind. 20 min.
  • Muskelstimulation und Exponentialstrom

Nach Abschluss des 1. Blockes ist es möglich noch einen 2. Block zu konsumieren

Behandlungsblock 2 umfasst 8 Sitzungen mit folgenden Einzelleistungen:

  • Heilgymnastik (mob. PT) mind. 40 min.
  • Unterwassertherapie
  • Muskelstimulation und Exponentialstrom

Ambulanter neurologischer Rehabilitationblock

Wir, haben einen Vertrag mit der Tiroler Gebietskrankenkasse über den ambulanten neurologischen Rehablock abgeschlossen.

Deshalb sind wir jetzt in der Lage alle Leistungen des Rehablocks wie Physiotherapie und Ergotherapie in unserem Therapiezentrum, oder per Hausbesuch durchzuführen, ohne dass der Patient irgendwelche Kosten zu tragen hat.

Der Rehablock kann von einem Facharzt für Neurologie, einer neurologischen Ambulanz, der neurologischen Abteilung des LKH Hochzirl, der klinischen Abteiliung für Hör-, Stimm- und Sprachstörungen des LKH Innsbruck oder der neurologischen Klinik verordnet werden.

Indikationsliste: 

  • Apoplexie, Encephalitis
  • Zustand nach Schädel-Hirntrauma, inkomplette Querschnittslähmung
  • Hirntumorpatienten mit Halbseitenlähmung
  • Patienten mit periphären, schlaffen Paresen nach Plexusläsion u. Polyradikulitis
  • Parkinson, Multiple Sklerose

 

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